Venanz Nobel

 

Referat an der Schlussveranstaltung des drei Projekte zur Thematik Jenische, Sinti und Roma des Nationalen Forschungsprogramms NFP 51 des schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

am 10. Dezember 2007 im Musiksaal des Stadthauses Zürich

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Das Projekt, an dem ich mitarbeiten durfte, beschäftigt sich mit  Formen und Sichtweisen der Integration und Ausgrenzung von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz seit 1800 bis heute[1]. Immer wieder stiessen wir dabei an Ränder: an zeitliche Ränder, weil interessante Dokumente zum Beispiel mit 1790 datiert waren, an ethnologische und soziologische Ränder, weil z.B. die genannten Gruppen untereinander nicht immer sauber zu trennen sind, an geografische Ränder, weil diese Gruppen immer wieder über Landesgrenzen gejagt wurden und Verwandtschaften hüben und drüben besassen. Lassen Sie mich deshalb zu Beginn meines Vortrags kurz über solche „Tellerränder“ hinweg schauen. In Deutschland wurde von den Medien seit den 1980er Jahren der Begriff „Sinti und Roma“ als seltsames Synonym für das verpönte Wort „Zigeuner“ so nachhaltig geprägt, dass die Bevölkerung diese Gleichsetzung mittlerweile fast vollständig nachvollzogen hat.

Erst im Jahr 2003 wurde in Singen der Verein der Jenischen gegründet,[2] im Jahr 2005 der Jenische Bund in Deutschland.[3] Diese Vereine kämpfen heute um ihr Existenzrecht, um die Anerkennung der Jenischen als Minderheit in Deutschland. Trotz etlicher verbaler Schützenhilfe aus der Schweiz argumentierte ein sogenannter Experte in einem Internetforum, dass die Verfolgung der Jenischen im Dritten Reich hauptsächlich in der Verweigerung des Mutterkreuzes, der Verweigerung von Sozialleistungen, Festnahmen und Inhaftierungen im Rahmen der "Aktion Arbeitsscheu Reich" und wohl auch Sterilisierungen bestanden habe, der Auschwitzdeportation hingegen grundsätzlich nicht.[4] Sie wurden seiner Ansicht nach nicht mit rassistischer, sondern mit volkssanitärer, erbhygienischer, eugenischer Begründung verfolgt. Und genau aus letzterer Begründung leite ich hier für mich Recht und Notwendigkeit ab, ein paar Worte dazu heute zu sagen.

 

Der Schweizer Josef Jörger, der Psychiater von der Klinik Waldhaus, publizierte 1905 im Archiv für Rassen- und Gesellschafts-Biologie seinen Artikel „Die Familie Zero“[5]. Gerade weil jedermann mit der Eins zu zählen beginnt, wurde sein Deckname für die Familie Stoffel zum Programm für die Jenischen. „Null“, und wo noch nicht „Null“ ist, soll „Null“ werden. Nicht nur in der Schweiz, wo z.B. Alfred Siegfried das Handeln seines „Hilfswerks“ bis zuletzt mit Jörgers Schriften rechtfertigte, zogen Jörgers Worte grosse Wellen. Die Google-Buchsuche listet 139 Treffer [6] zum Stichwort „Familie Zero“. Ein erheblicher Teil davon sind deutsche Publikationen aus der Zeit zwischen 1905 und 1945, mit einem Schwergewicht in den 1930er Jahren. Im Protokoll einer Lehrerratssitzung vom 15. Februar 1935 in Augsburg [7] ist nachzulesen, dass gar „Wandtafeln für den rassen- und vererbungskundlichen Unterricht“ unter dem Titel „Minderwertiges Erbgut: Familie Zero“ für die Volksschulen verbreitet wurden. Diese „Sippe von Wanzen der menschlichen Gesellschaft“ [8] wurde auch von Alfred J. Ploetz von der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene ins Visier genommen, wenn er die „Rasse“ als mögliches Objekt der Eugenik in den Mittelpunkt stellt und in seiner Definition explizit die „Ausschaltung von (...) Unterrassen (...) aus dem Rasseprozess“ [9] fordert. Zwar wird in einem im österreichischen Linz  im Oktober 2005 publizierten Gutachten in einer Fussnote zu den Jenischen festgestellt: „Sie wurden und werden bis in die Gegenwart ausgegrenzt und diskriminiert und gehörten – wie Roma und Sinti – zu den aus „rassischen“ Gründen Verfolgten des Nationalsozialismus.“[10] Trotzdem ist bis zur gleichberechtigten Anerkennung der Jenischen in Deutschland noch ein weiter Weg. Um das Steuer herumreissen, das Rad der Zeit in eine gute Richtung weiterdrehen zu können, brauche ich als „kleiner Jenischer“ Ihre Unterstützung als Wissenschafter, Politiker, Publizisten usw. Die Schweiz war vielleicht in den 1970er Jahren mit der Gründung der Radgenossenschaft den umliegenden Ländern einmal mehr 30 Jahre voraus, wie auch 1905 bei der Publikation Jörgers. Schweizer Wissenschafter jener Zeit, erinnert sei an dieser Stelle beispielhaft auch an Auguste Forel[11] und Ernst Rüdin[12], waren Pioniere und Vordenker, ich hoffe, dass es unsere Generation ebenfalls sein wird, wenn es darum geht, Grundlagen für eine integrative und Ausschluss vermeidende Gesellschaft der Zukunft zu schaffen.

 

Dass dafür auch in der Schweiz nach wie vor grosser Handlungsbedarf besteht, möchte ich mit einem weitern kleinen Ausflug an den Tellerrand illustrieren. Die in der Erzählung der „Vagantengeschichte“ bei Jörger gebündelten symbolischen Merkmale bestimmten auch die eugenisch-psychiatrische Diagnostik der nächsten Jahrzehnte. Sie erfuhren durch die Zuordnung des „Vaganten“ zum „getarnten Schwachsinn“ noch eine weitere Verschärfung, die dann in der Figur des „sesshaften Vaganten“ beim „Zigeunerforscher“ Robert Ritter ihre Ergänzung fand.[13] Der „sesshafte Vagant“ wiederum findet eine ganz unerwartete Wiedergeburt in Publikationen wie z. B. dem Zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, in welchem die Schweizer Behörden feststellen, dass „heute eine grosse Mehrheit der Fahrenden sesshaft [lebt]“ [14].

In der Schweiz wird seit den 1980er Jahren das Wort „Zigeuner“ politisch ähnlich konsequent gemieden wie in Deutschland. Das vermeintlich politisch korrekte Synonym hierzulande heisst eben „Fahrende“. Eine E-Mail-Anfrage vom 18. November 2007 an den zuständigen Bundesbeamten, Herrn Paul Fink, ob folgende Formulierung den Intentionen der eidgenössischen Politik entspricht und als zutreffend verwendet werden kann: „Die Jenischen sind in der Schweiz als nationale Minderheit anerkannt.“ ergab die, nur partiell überraschende, Antwort: „Die Sache ist komplizierter. Die Schweiz hat die Fahrenden als nationale Minderheit anerkannt (Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten), und sie hat das Jenische als territorial nicht gebundene Sprache der Schweiz anerkannt (im Zusammenhang mit der Europäischen Sprachencharta).“[15] Meine Sprache als Jenischer ist also anerkannt und geschützt, nicht jedoch meine Integrität als jenischer Mensch.

 

Der Verein schäft qwant postulierte deshalb in seiner Vernehmlassung zum Zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten: „Der Begriff ist jedoch nicht nur wegen seines unscharfen Fokus problematisch. Der Begriff ‚Fahrende’ führt die Tradition des pejorativ verwendeten Begriffs ‚Fahrendes Volk’ in der öffentlichen Wahrnehmung fort. In der behördlichen Anwendung offenbart er seine Beliebigkeit: Geht es darum, die politischen Vorhaben und Massnahmen betreffend der Jenischen zu beschreiben, werden diese als ‚rund 30'000 Fahrende’ bezeichnet. Massnahmen betreffend die ‚auf Reise’ lebenden Menschen (also sowohl Jenische als auch Sinti/Manouches) enthalten üblicherweise Formulierungen wie ‚rund 2'500 effektiv Fahrende’.

Der als Antagonismus zu ‚Fahrende’ benutzte Terminus ‚sesshafte Bevölkerung’ zementiert zusätzlich eine künstliche Trennlinie, innerhalb der sämtliche Jenischen, Sinti und Roma zu ‚Fahrenden’ deklariert werden, unbesehen ihrer jeweiligen Lebenswirklichkeit. Andererseits lebt heute mancher Angehöriger der Mehrheitsgesellschaft ‚fahrender’ als die terminologisch zwangsweise dieser Gruppe Zugeordneten. Der Begriff ‚sesshafte Bevölkerung’ beinhaltet eine kulturelle Wertung und Ausgrenzung der Jenischen, Sinti und Roma. Gerade in einem Bericht, der ‚nationale Minderheiten’ thematisiert, liegt die nicht-diskriminierende Bezeichnung auf der Hand: statt ‚sesshafter Bevölkerung’ ist der Begriff ‚Mehrheitsgesellschaft’ zu verwenden, der die Verhältnisse und Problematiken des Berichts klarer definiert und abgrenzt.

Während die umliegenden Länder und die UNO seit Jahrzehnten ihre Begrifflichkeiten auf die Selbstbezeichnung der Völker fokussieren (Roma als Bezeichnung für eine Gruppe von Völkern im Sinne der UNO, ‚Sinti und Roma’ als präzisierende Bezeichnung in Deutschland, „Roma, Sinti und Jenische“ als präzisierende Bezeichnung in Österreich), reduziert die Schweiz die Angehörigen dieser Völker in ihrer Begrifflichkeit „Fahrende“ auf einen Teilaspekt ihres historischen und kulturellen Kontextes, suggeriert damit, dass die Roma, Sinti und Jenischen keine Völker (korrekter wäre hier eigentlich der Begriff ‚nation’ anzuwenden, so wie er im englischen Sprachraum soziologisch definiert und angewandt wird), sondern isolierte soziale Gruppen seien. Der ganze Bericht schliesst die, nicht zuletzt durch die genozidalen staatlichen Massnahmen der Vergangenheit sesshaft gewordenen, nicht ‚fahrenden’ Teile dieser Völker aus dem Minderheitenschutz aus.“ [16]

 

Soweit meine jenischen Randbemerkungen. Ich möchte nun ein paar Worte über die Arbeitsweisen unseres NFP-Teilprojektes verlieren. Dass ein Jenischer in die Archive Zutritt erhält, weckte bei den Jenischen und ihren Vereinen Hoffnungen und Ängste. Einerseits war da die Hoffnung, dass wir Jenischen damit der alten Forderung, „die eigene Geschichte selber zu schreiben“ [17] einen grossen Schritt näher kommen. Andererseits waren da vereinzelte Befürchtungen, dass „dieser Nobel“ vielleicht Unangenehmes, allzu Familieninternes etc. in den Archiven aufstöbern und verbreiten könnte. Für mich selbst war schon nach kurzer Zeit das psychisch Verkraftbare bei der Durchsicht meiner eigenen Familienakte erreicht. So fanden wir als Arbeitsgruppe zu einer Arbeitsweise, die diesen Widerspruch zu lösen versucht. Als Jenischer war ich sehr aktiv am Erstellen der Interviews beteiligt. Ich habe wohl einige andere Interviewpartner befragt, als das ein Aussenstehender getan hätte (oder auch, mangels Familienkontakte, hätte tun können). Und ich habe andere Fragen gestellt. Fragen, die aus persönlicher Betroffenheit und eigenem Detailwissen entstanden und meinen Interviewpartnern halfen, ihre Erinnerungen zu sortieren und in ihren eigenen Worten darzustellen. Die Archivarbeit zum Thema „Jenische“ jedoch überliess ich „an der Front“ meinen Partnern. Hier war mein Wissen beratend und ergänzend „im Hintergrund“ gefragt. Manch scheinbar Unerklärliches löste sich so schnell auf, die vertiefte Suche nach Zusammenhängen in den Akten und nach neuen Akten, die unter manchmal überraschenden Stichworten abgelegt waren, wurde durch meine Tipps manches Mal verkürzt oder gar erst ermöglicht. Die nötige Distanz bei der eigenen Archivarbeit erreichte ich dadurch, dass ich meinen Hauptfokus auf die Sinti und Roma richtete. Deshalb handelt auch die Fallgeschichte, die ich Ihnen hier präsentieren möchte, eben nicht von Jenischen.

 

Im Bundesarchiv trägt ein Dossier den Titel „Zigeunerfamilie S-G“. Wer waren diese Leute und wie entstand das 634 Seiten dicke Aktenbündel? [18]

Der Deutsche Hilfsverein Zürich wusste am 2. August 1918 zu vermelden: Es handle sich im vorliegenden Falle um eine umherziehende Schirmflickerfamilie, die sich schon seit 1908 vagabundierend in Süddeutschland und in der Schweiz aufhält. Als Kriegsfürsorgestelle des Kaiserlich Deutschen Generalkonsulats Zürich seien von hier aus seit Kriegsbeginn die 6 unmündigen ausserehelichen Kider des Geschirr- und Pferdehändlers Gregor S., geboren den 16. Februar 1885, unterstützt und versorgt worden. 4 Kinder befänden sich in der Heilsarmee Zürich, während 2 andere in der Waisenanstalt Menzingen untergebracht sind. Gregor S. sei aus dem deutschen Heere entlassen worden und solle sich vagabundierend im Kt. Aargau befinden. Infolge der Entlassung des Vaters aus dem deutschen Heere erlösche der weitere Anspruch auf die reichsgesetzliche deutsche Kriegsunterstützung. Sie hätten früher in Freienbach / Schwyz gelebt, aber dort in einer gänzlichen Verwahrlosung. Anlässlich einer Kontrolle sei die Familie aufgelöst worden, die Kinder wie oben erwähnt versorgt, die Mutter G. in die Zwangsarbeitsanstalt Schwyz verbracht. Die Familie müsse heute als staatenlos angesehen werden. Es wird noch hinzugefügt, dass der 7. Sohn sich angeblich im deutschen Heere befinden soll, doch sei er auch dort seit langem nicht mehr auffindbar.

Im August 1914 befanden sich 6 Kinder der Familie durch eine Verfügung des schweizerischen Justiz- und Polizeidepartements im Zufluchtsheim der Heilsarmee, während ihre erwachsenen Angehörigen teils in der bernischen Anstalt Witzwil, teils in anderen Anstalten interniert wurden. Die aus Blotzheim im Elsass stammenden Kinder, zwischen 1905 und 1914 geboren, befanden sich im August 1920 noch, oder zum Teil  seit September 1918 wieder, im Heilsarmeeheim. Das Justizdepartement verlangte am 14. April 1920, dass diese Kinder so bald als möglich abgeschoben werden. Im August 1920 wurde beim Waisenamt der Stadt Zürich eine förmliche Beistandschaft eröffnet. Im Sommer 1921 rissen die 13jährige Karoline und ihr 9jähriger Bruder aus dem Heilsarmeeheim aus. Rund 7 Wochen lang sollen sie sich im Kanton Schwyz herumgetrieben haben. Am 30. Juli 1921 wurden alle Geschwister vom Polizeikommande Zürich erkennungsdienstlich behandelt. Im September 1921 belegt eine Rechnung der Klinik Burghölzli, dass die 13jährige auf Grund ihres Ausreissens nun dort interniert war. In den folgenden Jahren dokumentieren eine Vielzahl von Bescheinigungen des Justizdepartements zu Handen verschiedenster Gemeindebehörden, dass die Kinder nun in Anstalten und zu privaten „Pflegeplätzen“ verteilt und oft umplatziert wurden. So befand sich z.B. Marie 1921 eine Zeit im Heilsarmeeheim Basel, 1922 im Kinderheim „Sunnemätteli“ in Bäretswil, ab Mai 1924 aber bei ihrem „Oheim“ Josef T. in Buttikon. Dieses Dokument legt den Schluss nahe, dass die Kinder durchaus in der Schweiz nicht nur die Mutter, sondern eigentlich im bürgerlichen Sinne „Familie“ hatten. Ihr Grossvater entstammte einer hochangesehenen Familie, war aber „unter seinem Stande“ verheiratet mit einer „Vagantin“ aus dem Elsass. Trotzdem folgerte das eidgenössische Justizdepartement am 30. August 1927, dass Marie bloss schwarz über die Grenze gestellt werden könnte, „eine Massnahme, die namentlich dann versucht werden könnte, wenn die S. mit unsern Strafbehörden in Konflikt käme. Eine Einbürgerung der in der Schweiz befindlichen heimatlosen Zigeunerkinder scheint uns ausgeschlossen. Wir vertreten in konstanter Praxis die Auffassung, dass der Abschnitt A des Heimatlosengesetzes vom 3.12.1850, der die Einbürgerung der zur Zeit seines Erlasses in der Schweiz existierenden Heimatlosen zum gegenstand hat, obsolet geworden ist.“ Am 20. Januar 1936 verfügte die Polizeidirektion des Kantons Zürich die dauernde Ausweisung der 1913 geborenen Clementine S. , einer „neurotischen Psychopathin mit habitueller Vagantität“, die „durch ihre inkorrekte Handlunsweise die Einleitung der Untersuchung verschuldet hatte.“ Clementine wurde 1928 als 15jährige in schneller Folge zwischen Familienstellen in Fehraltorf, Rümlang und Turbental, dem städtischen Jugendheim Artergut und dem Mädchenheim Stäfa, sodann 1929 auch noch dem Asyl für schutzbedürftige Mädchen am Nonnenweg in Basel  hin- und hergeschoben. Am 2. April 1932 fand ihre Odyssee „zwecks Beobachtung“ im Burghölzli ihr vorläufiges Ende. Am 25. Juni meldete die Fremdenpolizei, dass Clementine als nicht geisteskrank entlassen worden sei. Am 14. Juli wusste die Amtsvormundschaft zu berichten, dass bei Clementine eine eigentliche Geisteskrankheit nich festgestellt werden konnte, wohl aber eine auffallend ausgeprägte Sensibilität. Im Burghölzli berichtete sie, dass sie immer im Glauben gelebt habe, bei Ausbruch des Krieges von Kesselflickern im Elsass ihren Eltern gestohlen worden zu sein.

Auch ihre Schwester Karoline durchlebte die verschiedensten Stationen. Die ebenfalls im Burghölzli Begutachtete verbrachte Teile ihrer unfreiwilligen Wanderjahre im „Guten Hirten“ in Altstätten, bei der Basler Heilsarmee, im Zürcher Mädchenheim Tannenhof etc. „Es wäre nachgerade gerade wegen der unglücklichen Karoline als eine Erlösung zu betrachten, wenn eine polizeiliche Abschiebung stattfinden könnte, denn irgendwelche erzieherischen Erfolge werden trotz aller entstandenen Kosten natürlich nicht errreicht“, schrieb der zürcherische Amtsvormund am 18. April zuhanden des eidgenössischen Justizdepartements.

Gregor als letzter der Geschwister verstarb am 13. November 1970, zeitlebens interniert, als Staatenloser in Bern.



[1] http://www.thata.ch/projektsitenfp51jenischesintiroma.html

[2] http://www.jenische-ev.de/

[3] http://www.jenischer-bund.de/

[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Jenische#NS-Verfolgung:_.22Zigeuner.22_und_.22Nichtzigeuner.22

[5] Josef Jörger: Die Familie Zero. In: Archiv für Rassen- und Gesellschafts-Biologie, einschließlich Rassen- und Gesellschafts-Hygiene. Bd. 2 (1905), H. 4, 494–559.

[6] http://www.google.com/books?q=%22familie+zero%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen&hl=de

[7] »Spurensuche«. Die jüdischen Schülerinnen und die Zeit des Nationalsozialismus an der Maria-Theresia-Schule Augsburg, in: http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/spurensuche/content/content_spurensuche-02.htm

[8] Jörger 1911:88/89, zitiert nach Gruber, Max von und Ernst Rüdin (Hrsg.) (1911): Fortpflanzung, Vererbung, Rassenhygiene: illustrierter Führer durch die Gruppe Rassenhygiene der Internationalen Hygiene-Ausstellung 1911 in Dresden. Zweite ergänzte und verbesserte Auflage. München.

[9] Zitiert nach: Gustav Hofmann, Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott, Hartmut Reese: „Gutachten zur Frage des Amtes der Oö. Landesregierung, ob der Namensgeber der Landes-Nervenklinik Julius Wagner-Jauregg als historisch belastet angesehen werden muss“, Linz 2005: S. 25 in: http://www.schloss-hartheim.at/redsyspix/download/Gutachten%20Wagner%20Jauregg.pdf

[10] ebda: S. 23

[11] Auguste Forel: Die sexuelle Frage. Eine naturwissenschaftliche, psychologische, hygienische und soziologische Studie fur Gebildete, München 1906: zu Jörger 1905: S. 353f.

[12] Ernst Rüdin: Studien über Vererbung und Entstehung geistiger Störungen, Berlin 1935: zu Jörger: S. 50, S. 249

[13] zitiert nach: Grewenig / Jäger (Hrsg.): Medien in Konflikten - Holocaust – Krieg – Ausgrenzung", Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung 2000: S. 231

[14] Bericht des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (Oktober 2006), Teil I, Seite 6

[15] E-Mails zwischen Venanz Nobel und Herrn Paul Fink, Bundesamt für Kultur, vom 18.11.2007 und 20.11.2007 aus privatem Archivbestand Venanz Nobel

[16] http://home.balcab.ch/venanz.nobel/qwant/berichtEuroparat2006.html

[17] Venanz Nobel: „Die eigene Geschichte selber schreiben“, in WochenZeitung WoZ 1988, hier zitiert nach http://home.balcab.ch/venanz.nobel/qwant/nfp51begleit/nfp51begleit040116.html

[18] Bestand E 4264(-) 1985/196,  Dossier P 10946